© Kanzlei Königsweg
IMPRESSUM
Kanzlei Königsweg
Rechtsanwalt Till-Alexander
Hoppe
Königsweg 20
24103 Kiel
Telefon: 0431/6614400
Telefax: 0431/ 6707722
Email: mail@kanzlei-koenigsweg.de
Das Impressum gilt insbesondere für
www.mediation-in-kiel.de
sowie für die Web-Auftritte bei:
Facebook
Xing
LinkedIn
Google+
Rechtsform:
Einzelanwaltskanzlei
Vertretungsberechtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe
Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Der Rechtsanwalt ist Mitglied der Schleswig-
Holsteinischen Rechtsanwaltskammer,
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
Gottorfstr. 13, 24837 Schleswig, Tel.: 04621-
93910 Fax: 04621-939126 E-Mail: info@rak-
sh.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche
Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet
Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in
der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Der Rechtsanwalt unterliegt den folgenden
berufsrechtlichen Regelungen:
Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der
Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über
die Vergütung der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den
Berufsregeln der Rechtsanwälte der
Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz
über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte
in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG).
Diese und weitere berufsrechtlichen
Regelungen finden Sie auf der Internetseite
der Bundesrechtsanwaltskammer
(http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“.
Umsatzsteuer-ID: 72 539 087 161
Steuernummer gem. UStG: 20 054 01465
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwalt Hoppe unterhält seine
Berufshaftpflichtversicherung
(Vermögensschaden- Haftpflicht VH 558:05
nach den AVB- WSR) zur Versicherungsschein-
Nr.:GAF70- 003648804/6018 bei der: HDI-
Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Neumarkt
15, 66117 Saarbrücken. Deckungssumme:
500.000,00 € je Versicherungsfall, wobei je
Versicherungsjahr höchstens 1.500.000,00 €
zur Verfügung stehen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Deutschland
Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für
die journalistisch-redaktionellen Inhalte:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe
Hinweis gem. ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die
Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
finden.
Hinweis gem. § 36 VSBG:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe
wird an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilnehmen.
Das Impressum ergänzende
Mandanteninformationen nach der DL-
InfoV (Dienstleistungs-
Informationspflichten-Verordnung):
Die Mandatsbedingungen hängen in der
Hauptstelle aus. Sie werden nachfolgend
wiedergegeben:
OS-Plattform
Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren
im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
sieht in § 191 f der BRAO die Errichtung einer
unabhängigen, bundesweit tätigen
"Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft"
vor.
Diese ist eingerichtet bei der
Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9,
10179 Berlin. Nähere Informationen finden Sie
unter: www.brak.de.
Eine Schlichtungsstelle ist ferner bei der
Schleswig-Holsteinischen
Rechtsanwaltskammer, Gottorfstr. 13, 24837
Schleswig eingerichtet.
Gem. § 36 Abs. 1 VSGB wird diesseits erklärt,
dass der Beauftragte bereit ist, ein
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung
Die Plattform der Europäischen Kommission
zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
finden Sie unter folgendem Link:
webgate.ec.europa.eu/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet:
hoppe@kanzlei-koenigsweg.de
Mandatsbedingungen
In Verbindung mit dem Rechtsanwalt Dipl.-Jur.
Till-Alexander Hoppe Königsweg 20, 24103 Kiel
wird für sämtliche gegenwärtige und künftige
Mandatsverhältnisse folgendes vereinbart:
1) Bei Auftragserteilung ist ein angemessener
Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). Eine
Rechnung ist bis zu der durch den
Beauftragten gesetzten Frist auszugleichen;
anderenfalls tritt Zahlungsverzug ein (§ 286
Abs. 3 BGB). Die diesseitigen Kosten des
Eigeninkassos werden auf den
Gegenstandswert zum Faktor 1,3 gem. RVG
abgerechnet, mit Ausnahme der ersten
Mahnung. Mit Rücksicht auf nachfolgende
Besprechungstermine des Beauftragten kann
bei verspätetem Eintreffen zu einer
Besprechung keine Beratung erfolgen.
Absagen sind durch den Auftraggeber
mindestens 5 Stunden vor dem Termin
vorzunehmen, da sonst insbesondere die
ungenützte Vorbereitung des Termins mit
jedenfalls 40,00 € berechnet werden muss. Der
Auftraggeber hat Veränderungen seiner
Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Geschieht
dies nicht, wird für die
Ermittlungsbemühungen eine
Kostenpauschale von 25,00 € berechnet,
sofern die tatsächlichen Kosten nicht höher
sind. Diese Kostenpauschale fällt im Falle eines
Zahlungsverzugs neben den gesetzlichen
Mahngebühren an. Verzugszinsen können vom
Beauftragten in Höhe der von ihm selbst zu
zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in
Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen
Basiszins gegenüber Verbrauchern bzw. 8%-
Punkten über dem jeweiligen Basiszins
gegenüber Unternehmern berechnet werden;
die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt
vorbehalten. Unterfrankierte Sendungen
werden zurückgewiesen.
2) Die Vereinbarung einer
Haftungsbegrenzung bleibt im Einzelfall
vorbehalten.
3) Zur Einlegung von Rechtsmitteln und
Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann
verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten
schriftlichen Auftrag erhalten und
angenommen hat. Etwaige fernmündliche
Auskünfte und Erklärungen des Beauftragten
sind nur bei schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
4) Die Korrespondenzsprache, insbesondere
mit ausländischen Auftraggebern, ist deutsch.
Die Haftung für Übersetzungsfehler wird
ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung
des beauftragten Rechtsanwalts sowie seiner
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
5) Die Kostenerstattungsansprüche und
andere Ansprüche des Auftraggebers
gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder
sonstigen erstattungspflichtigen Dritten
werden hiermit in Höhe der Kostenansprüche
des beauftragten Rechtsanwalts an diesen
abgetreten, mit der Ermächtigung, die
Abtretung im Namen des Auftraggebers dem
Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den
Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des
Insichgeschäfts) ist der Bevollmächtigte befreit.
Die Bindung des Ermessens gem. § 315 Abs. 2
BGB bei Rechnungserstellung wird
ausdrücklich abbedungen. Die Vergütung ist
auch dann nach dem RVG zu berechnen, wenn
eine Vertretung im Einzelfall nicht durch den
Beauftragten, sondern durch einen von
diesem Bevollmächtigten Dritten erfolgt.
6) Die Verpflichtung des beauftragten
Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und zur
Herausgabe von Handakten erlischt 3 Jahre
nach Beendigung des Auftrags oder 6 Monate,
nachdem der Rechtsanwalt den Auftraggeber
zur Abholung aufgefordert hat. Danach ist der
Rechtsanwalt berechtigt, die Handakten zu
vernichten. Dem Auftraggeber ist bekannt,
dass das Gesetz an sich eine
Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren vorsieht.
7) Gebühren und Auslagen sind mit ihrer
Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist damit
einverstanden, dass eingehende Geldbeträge
vorab zur Deckung der jeweils fälligen
Gebühren und Auslagen verrechnet werden.
Von Beschränkungen des § 181 BGB ist der
Bevollmächtigte befreit. Der Auftraggeber
verzichtet gegenüber Ansprüchen des
Beauftragten auf das Recht, die Einrede der
Verjährung zu erheben.
8) Der Auftraggeber hat dem Rechtsanwalt die
Kosten für weitere Originale, Abschriften und
Ablichtungen, deren Anfertigung nach dem
Ermessen des Beauftragten sachdienlich war,
nach § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 7000 VV RVG
auch dann mit 0,50 EUR / Stück für die erste
bis 50. Ablichtung, jede weitere mit 0,15 EUR
zu erstatten, auch wenn es sich nicht um
zusätzliche Abschriften und Ablichtungen im
Sinne des Gesetzes handelt.
9) Der Auftraggeber hat für sämtliche Kosten
aufzukommen, die aus Anlass der
Mandatsannahme durch Dritte beim
Auftragnehmer, etwaigen Beschäftigten, freien
Mitarbeitern und sämtlichen Angehörigen der
genannten Personengruppen verursacht und
von keiner bestehenden Versicherung gedeckt
werden bzw. die ihrer Vermeidung dienen.
Hierzu zählen insbesondere solche der
Beseitigung von Schäden, der Vertretung und
des Personen- und Objektschutzes.
10) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere
Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche
gegen den beauftragten Rechtsanwalt 3 Jahre
nach Beendigung des Auftrags.
11) Dem Rechtsanwalt ist es unter Entbindung
von der anwaltlichen Schweigepflicht gestattet,
sämtliche zur Verteidigung / Vertretung
sachdienlichen Handlungen, insbesondere
gegenüber der Presse, Ärzten und
Sachverständigen vorzunehmen sowie
Informationen auszutauschen. Hierzu werden
Dritte, insbesondere Behörden und
Krankenkassen, gegenüber dem Beauftragten
auch von ihrer Verschwiegenheitspflicht
entbunden, soweit es um die Verfolgung der
Kosten des Beauftragten gegen den
Auftraggeber geht. Darüber hinaus ist es dem
Rechtsanwalt ausdrücklich gestattet, die
Informationen, über das Mandatsverhältnis
hinaus zu speichern und zu verwerten. Auch
der Gesprächsmitschnitt im Telefonat oder im
persönlichen Gespräch, seine Speicherung und
Verwertung ist dem Beauftragten ohne jeweils
ausdrücklichen Hinweis gestattet. Der
Auftraggeber erklärt sich - sofern möglich - mit
einer Kommunikation per Fax, SMS und / oder
Email mit dem Beauftragten einverstanden. Es
wird der Hinweis gegeben, dass der Inhalt
einer Email technisch leicht für unberechtigte
Dritte lesbar ist.
12) Der Auftraggeber erklärt, dass für ihn keine
Betreuung oder ähnliche gesetzliche Regelung
besteht. Er bestätigt sogleich, dass der
beauftragte Rechtsanwalt zur Abklärung dieser
tatsächlichen Umstände insbesondere Fragen
zur räumlichen und zeitlichen Orientierung
gestellt hat. Auf mündliche Rückfrage
bestätigte der Auftraggeber, dass er des
Lesens kundig ist, alle Bedingungen gelesen
und - ggf. nach Rückfrage - auch von ihrem
Inhalt und ihrer Tragweite her verstanden hat.
13) Der Auftraggeber erklärt, dass er innerhalb
der letzten 3 Jahre keine eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat bzw. zu dieser
angehalten wurde und weder im In- noch im
Ausland ein Insolvenz- oder diesem
gleichwertiges Verfahren durch ihn oder eine
gegenwärtig oder vormals von ihm
(mit)vertretene juristische Person anhängig ist.
Die in den jeweiligen Aufträgen erbrachten
Leistungen sind urheberrechtlich geschützt;
außerhalb der mit dem Auftraggeber
vertraglich vereinbarten Nutzungsrechten ist
ihre mehrfache Verwendung, ihre
Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte
sowie die Mitteilung ihres Inhaltes, auch
auszugsweise, nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung des Beauftragten gestattet.
14) Der Auftraggeber hat ein Doppel der
Mandatsbedingungen erhalten.
15) Änderungen und Ergänzungen dieser
Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Die etwaige
Rechtsunwirksamkeit einer einzelnen
Bestimmung dieser Bedingungen zieht nicht
die Unwirksamkeit der Bedingungen im
Übrigen nach sich. Für eine unwirksame
Bedingung ist eine neue zu finden, die der
unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am
nächsten kommt.
Kiel, den ___.___._____
_____________________________
(Unterschrift der/s Auftraggeber/in/s)
__________________________
(Unterschrift des Beauftragten)
Wertgebühren- und Abrechnungshinweis
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe,
Königweg 20 24103 Kiel weist vor Aufnahme
des Mandats darauf hin, dass sich die zu
erhebenden Gebühren - mit Ausnahme des
Straf- und Bußgeldrechts - sofern keine
vermögensrechtlichen Positionen ebenfalls
Gegenstand des Auftrags sind - nach dem
Gegenstandswert richten, wenn keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass in
außergerichtlichen Angelegenheiten auch
Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen
vereinbart werden können, die niedriger sind
als die gesetzlichen Gebühren.
Zugleich erfolgt der Hinweis, dass die
vereinbarte oder diesseits als angemessen
bestimmte Vergütung vom etwaigen
Rechtsschutzversicherern oder sonstigen
Dritten möglicherweise nicht oder nicht in
voller Höhe aufgrund einer außergerichtlichen
Zahlungsaufforderung übernommen wird, so
dass eine Klage geboten sein könnte.
Webmaster: hoppe@kanzlei-koenigsweg.de
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Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert
und zusammengestellt.
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Vollständigkeit oder Qualität der
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ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung
oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung
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vorsätzliches oder grob fahrlässiges
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ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie
möglich kommt und der Autor dieser Site es
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zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im
Internet bekannt gewesen wäre.
Entsprechendes gilt, wenn sich eine
ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte
© Kanzlei Königsweg
IMPRESSUM
Kanzlei Königsweg
Rechtsanwalt Till-Alexander Hoppe
Königsweg 20
24103 Kiel
Telefon: 0431/6614400
Telefax: 0431/ 6707722
Email: mail@kanzlei-koenigsweg.de
Das Impressum gilt insbesondere für www.mediation-in-kiel.de
sowie für die Web-Auftritte bei:
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Rechtsform:
Einzelanwaltskanzlei
Vertretungsberechtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe
Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Der Rechtsanwalt ist Mitglied der Schleswig-Holsteinischen
Rechtsanwaltskammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Gottorfstr. 13,
24837 Schleswig, Tel.: 04621-93910 Fax: 04621-939126 E-Mail: info@rak-sh.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung
wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der Rechtsanwalt
unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG),
den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9.
März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie
auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/)
unter „Berufsrecht“.
Umsatzsteuer-ID: 72 539 087 161
Steuernummer gem. UStG: 20 054 01465
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwalt Hoppe unterhält seine Berufshaftpflichtversicherung
(Vermögensschaden- Haftpflicht VH 558:05 nach den AVB- WSR) zur
Versicherungsschein- Nr.:GAF70- 003648804/6018 bei der: HDI- Gerling Firmen
und Privat Vers. AG, Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken. Deckungssumme:
500.000,00 € je Versicherungsfall, wobei je Versicherungsjahr höchstens
1.500.000,00 € zur Verfügung stehen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Deutschland
Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die journalistisch-redaktionellen
Inhalte:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe
Hinweis gem. ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Hinweis gem. § 36 VSBG:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe wird an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
Das Impressum ergänzende Mandanteninformationen nach der DL- InfoV
(Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung):
Die Mandatsbedingungen hängen in der Hauptstelle aus. Sie werden
nachfolgend wiedergegeben:
OS-Plattform
Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen
Berufsrecht sieht in § 191 f der BRAO die Errichtung einer unabhängigen,
bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" vor.
Diese ist eingerichtet bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9,
10179 Berlin. Nähere Informationen finden Sie unter: www.brak.de.
Eine Schlichtungsstelle ist ferner bei der Schleswig-Holsteinischen
Rechtsanwaltskammer, Gottorfstr. 13, 24837 Schleswig eingerichtet.
Gem. § 36 Abs. 1 VSGB wird diesseits erklärt, dass der Beauftragte bereit ist, ein
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-
Plattform) finden Sie unter folgendem Link:
webgate.ec.europa.eu/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet:
hoppe@kanzlei-koenigsweg.de
Mandatsbedingungen
In Verbindung mit dem Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe Königsweg
20, 24103 Kiel
wird für sämtliche gegenwärtige und künftige Mandatsverhältnisse folgendes
vereinbart:
1) Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9
RVG). Eine Rechnung ist bis zu der durch den Beauftragten gesetzten Frist
auszugleichen; anderenfalls tritt Zahlungsverzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Die
diesseitigen Kosten des Eigeninkassos werden auf den Gegenstandswert zum
Faktor 1,3 gem. RVG abgerechnet, mit Ausnahme der ersten Mahnung. Mit
Rücksicht auf nachfolgende Besprechungstermine des Beauftragten kann bei
verspätetem Eintreffen zu einer Besprechung keine Beratung erfolgen. Absagen
sind durch den Auftraggeber mindestens 5 Stunden vor dem Termin
vorzunehmen, da sonst insbesondere die ungenützte Vorbereitung des Termins
mit jedenfalls 40,00 € berechnet werden muss. Der Auftraggeber hat
Veränderungen seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht,
wird für die Ermittlungsbemühungen eine Kostenpauschale von 25,00 €
berechnet, sofern die tatsächlichen Kosten nicht höher sind. Diese
Kostenpauschale fällt im Falle eines Zahlungsverzugs neben den gesetzlichen
Mahngebühren an. Verzugszinsen können vom Beauftragten in Höhe der von
ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von 5 %-
Punkten über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Verbrauchern bzw. 8%-
Punkten über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Unternehmern berechnet
werden; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Unterfrankierte Sendungen werden zurückgewiesen.
2) Die Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung bleibt im Einzelfall vorbehalten.
3) Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur
dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten schriftlichen Auftrag
erhalten und angenommen hat. Etwaige fernmündliche Auskünfte und
Erklärungen des Beauftragten sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
4) Die Korrespondenzsprache, insbesondere mit ausländischen Auftraggebern,
ist deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt
bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts sowie seiner Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
5) Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers
gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen
Dritten werden hiermit in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten
Rechtsanwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im
Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den
Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts) ist der
Bevollmächtigte befreit. Die Bindung des Ermessens gem. § 315 Abs. 2 BGB bei
Rechnungserstellung wird ausdrücklich abbedungen. Die Vergütung ist auch
dann nach dem RVG zu berechnen, wenn eine Vertretung im Einzelfall nicht
durch den Beauftragten, sondern durch einen von diesem Bevollmächtigten
Dritten erfolgt.
6) Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und zur
Herausgabe von Handakten erlischt 3 Jahre nach Beendigung des Auftrags oder
6 Monate, nachdem der Rechtsanwalt den Auftraggeber zur Abholung
aufgefordert hat. Danach ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Handakten zu
vernichten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Gesetz an sich eine
Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren vorsieht.
7) Gebühren und Auslagen sind mit ihrer Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist
damit einverstanden, dass eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der
jeweils fälligen Gebühren und Auslagen verrechnet werden. Von
Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit. Der
Auftraggeber verzichtet gegenüber Ansprüchen des Beauftragten auf das Recht,
die Einrede der Verjährung zu erheben.
8) Der Auftraggeber hat dem Rechtsanwalt die Kosten für weitere Originale,
Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung nach dem Ermessen des
Beauftragten sachdienlich war, nach § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 7000 VV RVG auch
dann mit 0,50 EUR / Stück für die erste bis 50. Ablichtung, jede weitere mit 0,15
EUR zu erstatten, auch wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und
Ablichtungen im Sinne des Gesetzes handelt.
9) Der Auftraggeber hat für sämtliche Kosten aufzukommen, die aus Anlass der
Mandatsannahme durch Dritte beim Auftragnehmer, etwaigen Beschäftigten,
freien Mitarbeitern und sämtlichen Angehörigen der genannten
Personengruppen verursacht und von keiner bestehenden Versicherung
gedeckt werden bzw. die ihrer Vermeidung dienen. Hierzu zählen insbesondere
solche der Beseitigung von Schäden, der Vertretung und des Personen- und
Objektschutzes.
10) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die
Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt 3 Jahre nach Beendigung des
Auftrags.
11) Dem Rechtsanwalt ist es unter Entbindung von der anwaltlichen
Schweigepflicht gestattet, sämtliche zur Verteidigung / Vertretung
sachdienlichen Handlungen, insbesondere gegenüber der Presse, Ärzten und
Sachverständigen vorzunehmen sowie Informationen auszutauschen. Hierzu
werden Dritte, insbesondere Behörden und Krankenkassen, gegenüber dem
Beauftragten auch von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit es um
die Verfolgung der Kosten des Beauftragten gegen den Auftraggeber geht.
Darüber hinaus ist es dem Rechtsanwalt ausdrücklich gestattet, die
Informationen, über das Mandatsverhältnis hinaus zu speichern und zu
verwerten. Auch der Gesprächsmitschnitt im Telefonat oder im persönlichen
Gespräch, seine Speicherung und Verwertung ist dem Beauftragten ohne jeweils
ausdrücklichen Hinweis gestattet. Der Auftraggeber erklärt sich - sofern möglich
- mit einer Kommunikation per Fax, SMS und / oder Email mit dem Beauftragten
einverstanden. Es wird der Hinweis gegeben, dass der Inhalt einer Email
technisch leicht für unberechtigte Dritte lesbar ist.
12) Der Auftraggeber erklärt, dass für ihn keine Betreuung oder ähnliche
gesetzliche Regelung besteht. Er bestätigt sogleich, dass der beauftragte
Rechtsanwalt zur Abklärung dieser tatsächlichen Umstände insbesondere
Fragen zur räumlichen und zeitlichen Orientierung gestellt hat. Auf mündliche
Rückfrage bestätigte der Auftraggeber, dass er des Lesens kundig ist, alle
Bedingungen gelesen und - ggf. nach Rückfrage - auch von ihrem Inhalt und
ihrer Tragweite her verstanden hat.
13) Der Auftraggeber erklärt, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre keine
eidesstattliche Versicherung abgegeben hat bzw. zu dieser angehalten wurde
und weder im In- noch im Ausland ein Insolvenz- oder diesem gleichwertiges
Verfahren durch ihn oder eine gegenwärtig oder vormals von ihm
(mit)vertretene juristische Person anhängig ist. Die in den jeweiligen Aufträgen
erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt; außerhalb der mit dem
Auftraggeber vertraglich vereinbarten Nutzungsrechten ist ihre mehrfache
Verwendung, ihre Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte sowie die
Mitteilung ihres Inhaltes, auch auszugsweise, nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung des Beauftragten gestattet.
14) Der Auftraggeber hat ein Doppel der Mandatsbedingungen erhalten.
15) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer einzelnen
Bestimmung dieser Bedingungen zieht nicht die Unwirksamkeit der
Bedingungen im Übrigen nach sich. Für eine unwirksame Bedingung ist eine
neue zu finden, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Kiel, den ___.___._____ _____________________________
(Unterschrift der/s Auftraggeber/in/s)
__________________________
(Unterschrift des Beauftragten)
Wertgebühren- und Abrechnungshinweis
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe, Königweg 20 24103 Kiel weist vor
Aufnahme des Mandats darauf hin, dass sich die zu erhebenden Gebühren - mit
Ausnahme des Straf- und Bußgeldrechts - sofern keine vermögensrechtlichen
Positionen ebenfalls Gegenstand des Auftrags sind - nach dem
Gegenstandswert richten, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen
wird.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass in außergerichtlichen Angelegenheiten auch
Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden können, die
niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.
Zugleich erfolgt der Hinweis, dass die vereinbarte oder diesseits als angemessen
bestimmte Vergütung vom etwaigen Rechtsschutzversicherern oder sonstigen
Dritten möglicherweise nicht oder nicht in voller Höhe aufgrund einer
außergerichtlichen Zahlungsaufforderung übernommen wird, so dass eine Klage
geboten sein könnte.
Webmaster: hoppe@kanzlei-koenigsweg.de
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Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt.
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