© Kanzlei Königsweg
Steuerrecht
Wichtig:
Ihre Steuererklärungen sind unser Job.
Genießen Sie Ihre Freizeit.
Wir erledigen im Rahmen der
berufsrechtlichen Vorgaben auch Ihre
steuerlichen „Hausaufgaben“ bzw. klären Ihre
Fragen im Rahmen steuerlicher Gestaltungen.
Denn der Anwalt ist aufgrund seiner Zulassung
nach § 3 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
uneingeschränkt auch zur Hilfeleistung in
Steuersachen befugt.
Wir beraten Sie insbesondere rund um Ihre
Einkommensteuererklärung bei selbständigen
und nichtselbständigen Einkünften und
unterfallen nicht den Begrenzungen der
Lohnsteuerhilfevereine.
Insbesondere Lohn- und Gehaltsmeldungen
werden auch durch unsere Mitarbeiter
übernommen.
Sprechen Sie uns an.
Zögern Sie nicht, uns unter 0431/6614400 zu
kontaktieren.
Auch ausserhalb “normaler” Bürozeiten sind
wir gerne für Sie da!