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Kanzlei Königsweg

Steuerrecht

Wichtig:

Ihre Steuererklärungen sind unser Job. Genießen Sie Ihre Freizeit. Wir erledigen im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben auch Ihre steuerlichen „Hausaufgaben“ bzw. klären Ihre Fragen im Rahmen steuerlicher Gestaltungen. Denn der Anwalt ist aufgrund seiner Zulassung nach § 3 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) uneingeschränkt auch zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Wir beraten Sie insbesondere rund um Ihre Einkommensteuererklärung bei  selbständigen und nichtselbständigen Einkünften und unterfallen nicht den Begrenzungen der Lohnsteuerhilfevereine. Insbesondere Lohn- und Gehaltsmeldungen werden auch durch  unsere Mitarbeiter übernommen. Sprechen Sie uns an. Zögern Sie nicht, uns unter 0431/6614400 zu kontaktieren. Auch ausserhalb “normaler” Bürozeiten sind wir gerne für Sie da!