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Kanzlei Königsweg
IMPRESSUM
Kanzlei Königsweg
Rechtsanwalt Till-Alexander Hoppe
Königsweg 20
24103 Kiel
Telefon: 0431/6614400
Telefax: 0431/ 6707722
Email: mail@kanzlei-koenigsweg.de
Das Impressum gilt insbesondere für
www.mediation-in-kiel.de
sowie für die Web-Auftritte bei:
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Xing
LinkedIn
Google+
Herausgeber:
Dipl. - Jur. Till-Alexander Hoppe
Königsweg 20
24103 Kiel
Telefon: 0431/ 66 14 400
Telefax: 0431/ 670 77 22
Steuernummer gem.UStG: 20 054 01465
eMail: mail@kanzlei-koenigsweg.de
Zweigstellen:
Zweigstelle Lübeck Lange Reihe 2
23568 Lübeck
Telefon: 0451 / 58 24 97 11
Zweigstelle Hamburg-Farmsen
Saselheider Str. 70
22159 Hamburg
Telefon: 0431/ 66 14 400
Telefax: 0431/ 670 77 22
Mobil: 0179 10 49 18 3
Pflichtangaben nach § 5 TMG:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt nach
deutschem Recht kraft Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft in der Bundesrepublik
Deutschland
Zuständige "Aufsichtsbehörde":
Schleswig Holsteinische Rechtsanwaltskammer
24837 Schleswig
Gottorfstr. 13
Tel.: 04621 / 93 91 0
Berufsrechtliche Regelungen:
Diese können in der jeweils aktuellen Fassung
auf der Website der
Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen
werden unter:
http://www.brak.de
bzw.
http://www.brak.de/fuer-
anwaelte/berufsrecht/ BRAO
(Bundesrechtsanwaltsordnung) BORA
(Berufsordnung für Rechtsanwälte in der
Fassung vom 01.11.2011) Fachanwaltsordnung
(in der Fassung vom 01.07.2011)
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
CCBE (Berufsregeln der Rechtsanwälte der
Europäischen Gemeinschaft)
EuRAG (Gesetz über die Tätigkeit europäischer
Rechtsanwälte in Deutschland)
GwG (Geldwäschegesetz)
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen
ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kanzlei Königsweg
Königsweg 20
24103 Kiel
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum
Beispiel ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss
diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art
der Lieferung als die von uns angebotene
günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über ihren Widerruf dieses
Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung
während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrages unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag
zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die
Dienstleistung vollständig erbracht wurde und
mit der Ausführung der Dienstleistung erst
begonnen wurde, nachdem der Verbraucher
dazu seine ausdrückliche Zustimmung
gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis
davon bestätigt hat dass er sein
Widerrufsrecht bei vollständiger
Vertragserfüllung durch den Unternehmer
verliert
Das Impressum ergänzende
Mandanteninformationen nach der DL-
InfoV (Dienstleistungs-
Informationspflichten-Verordnung) :
1. Die Kanzlei Königsweg wird als
Einzelkanzlei von Rechtsanwalt Dipl.-Jur.
Till- Alexander Hoppe geführt.
2. Der Kanzleihauptsitz wird unter der
folgenden Anschrift unterhalten:
Königsweg 20
24103 Kiel
Telefon: 0431 / 6614400 Telefax: 0431 /
6707722
Emailadresse: hoppe@kanzlei-koenigsweg.de
Es bestehen 2 Zweigstellen:
Zweigstelle Lübeck
Lange Reihe 2
23568 Lübeck
Telefon: 0451 / 58249711 Telefax: 0431 /
6707722
Emailadresse: hoppe@kanzlei-koenigweg.de
Zweigstelle Hamburg-Farmsen
Saselheider Str. 2
22159 Hamburg
Telefon: 0431 / 6614400 Telefax: 0431 /
6707722
Mobil: 0179 / 1049183
Emailadresse: hoppe@kanzlei-koenigweg.de
3. Berufsständische Angaben:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt nach
deutschem Recht kraft Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft in der Bundesrepublik
Deutschland
Zuständige "Aufsichtsbehörde": Schleswig
Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstr. 13
24837 Schleswig
Tel.: 04621 / 93910
4. Steuernummer gem. UStG: 20 054 01465
Veranlagungsfinanzamt Kiel - Süd
5. Die Mandatsbedingungen hängen in der
Hauptstelle und den Zweigstellen aus. Sie
werden nachfolgend wiedergegeben.
6. Eine Gerichtsstandsvereinbarung besteht
nicht, sofern keine abweichende Vereinbarung
getroffen werden wird.
7. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind
aufgrund der Rechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Mindestversicherungssumme von
250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten
ergeben sich aus & 51 BRAO. Der
Unterzeichner unterhält seine
Berufshaftpflichtversicherung
(Vermögensschaden- Haftpflicht VH 558:05
nach den AVB- WSR) zur Versicherungsschein-
Nr.:
GAF70- 003648804/6018 bei der:
HDI- Gerling Firmen und Privat Vers. AG,
Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken.
Es besteht für Vermögensschäden eine
Versicherung mit einer Deckungssumme von
zzt. 500.000,00 € je Versicherungsfall, wobei je
Versicherungsjahr höchstens 1.500.000,00 €
zur Verfügung stehen.
Eine höhere Absicherung kann im Einzelfall vor
Mandatsübernahme vereinbart werden.
Mandatsbedingungen
In Verbindung mit dem Rechtsanwalt Dipl.-Jur.
Till-Alexander Hoppe Königsweg 20 24103
Kiel(Zweigstelle: Lange Reihe 2 23568 Lübeck
und Saselheider Str. 70 22159 Hamburg) :
wird für sämtliche gegenwärtige und künftige
Mandatsverhältnisse folgendes vereinbart:
1) Bei Auftragserteilung ist ein angemessener
Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). Eine
Rechnung ist bis zu der durch den
Beauftragten gesetzten Frist auszugleichen;
anderenfalls tritt Zahlungsverzug ein (§ 286
Abs. 3 BGB). Die diesseitigen Kosten des
Eigeninkassos werden auf den
Gegenstandswert zum Faktor 1,3 gem. RVG
abgerechnet, mit Ausnahme der ersten
Mahnung. Mit Rücksicht auf nachfolgende
Besprechungstermine des Beauftragten kann
bei verspätetem Eintreffen zu einer
Besprechung keine Beratung erfolgen.
Absagen sind durch den Auftraggeber
mindestens 5 Stunden vor dem Termin
vorzunehmen, da sonst insbesondere die
ungenützte Vorbereitung des Termins mit
jedenfalls 40,00 € berechnet werden muss. Der
Auftraggeber hat Veränderungen seiner
Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Geschieht
dies nicht, wird für die
Ermittlungsbemühungen eine
Kostenpauschale von 25,00 € berechnet,
sofern die tatsächlichen Kosten nicht höher
sind. Diese Kostenpauschale fällt im Falle eines
Zahlungsverzugs neben den gesetzlichen
Mahngebühren an. Verzugszinsen können vom
Beauftragten in Höhe der von ihm selbst zu
zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in
Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen
Basiszins gegenüber Verbrauchern bzw. 8%-
Punkten über dem jeweiligen Basiszins
gegenüber Unternehmern berechnet werden;
die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt
vorbehalten. Unterfrankierte Sendungen
werden zurückgewiesen.
2) Die Vereinbarung einer
Haftungsbegrenzung bleibt im Einzelfall
vorbehalten.
3) Zur Einlegung von Rechtsmitteln und
Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann
verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten
schriftlichen Auftrag erhalten und
angenommen hat. Etwaige fernmündliche
Auskünfte und Erklärungen des Beauftragten
sind nur bei schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
4) Die Korrespondenzsprache, insbesondere
mit ausländischen Auftraggebern, ist deutsch.
Die Haftung für Übersetzungsfehler wird
ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung
des beauftragten Rechtsanwalts sowie seiner
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
5) Die Kostenerstattungsansprüche und
andere Ansprüche des Auftraggebers
gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder
sonstigen erstattungspflichtigen Dritten
werden hiermit in Höhe der Kostenansprüche
des beauftragten Rechtsanwalts an diesen
abgetreten, mit der Ermächtigung, die
Abtretung im Namen des Auftraggebers dem
Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den
Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des
Insichgeschäfts) ist der Bevollmächtigte befreit.
Die Bindung des Ermessens gem. § 315 Abs. 2
BGB bei Rechnungserstellung wird
ausdrücklich abbedungen. Die Vergütung ist
auch dann nach dem RVG zu berechnen, wenn
eine Vertretung im Einzelfall nicht durch den
Beauftragten, sondern durch einen von
diesem Bevollmächtigten Dritten erfolgt.
6) Die Verpflichtung des beauftragten
Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und zur
Herausgabe von Handakten erlischt 3 Jahre
nach Beendigung des Auftrags oder 6 Monate,
nachdem der Rechtsanwalt den Auftraggeber
zur Abholung aufgefordert hat. Danach ist der
Rechtsanwalt berechtigt, die Handakten zu
vernichten. Dem Auftraggeber ist bekannt,
dass das Gesetz an sich eine
Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren vorsieht.
7) Gebühren und Auslagen sind mit ihrer
Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist damit
einverstanden, dass eingehende Geldbeträge
vorab zur Deckung der jeweils fälligen
Gebühren und Auslagen verrechnet werden.
Von Beschränkungen des § 181 BGB ist der
Bevollmächtigte befreit. Der Auftraggeber
verzichtet gegenüber Ansprüchen des
Beauftragten auf das Recht, die Einrede der
Verjährung zu erheben.
8) Der Auftraggeber hat dem Rechtsanwalt die
Kosten für weitere Originale, Abschriften und
Ablichtungen, deren Anfertigung nach dem
Ermessen des Beauftragten sachdienlich war,
nach § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 7000 VV RVG
auch dann mit 0,50 EUR / Stück für die erste
bis 50. Ablichtung, jede weitere mit 0,15 EUR
zu erstatten, auch wenn es sich nicht um
zusätzliche Abschriften und Ablichtungen im
Sinne des Gesetzes handelt.
9) Der Auftraggeber hat für sämtliche Kosten
aufzukommen, die aus Anlass der
Mandatsannahme durch Dritte beim
Auftragnehmer, etwaigen Beschäftigten, freien
Mitarbeitern und sämtlichen Angehörigen der
genannten Personengruppen verursacht und
von keiner bestehenden Versicherung gedeckt
werden bzw. die ihrer Vermeidung dienen.
Hierzu zählen insbesondere solche der
Beseitigung von Schäden, der Vertretung und
des Personen- und Objektschutzes.
10) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere
Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche
gegen den beauftragten Rechtsanwalt 3 Jahre
nach Beendigung des Auftrags.
11) Dem Rechtsanwalt ist es unter Entbindung
von der anwaltlichen Schweigepflicht gestattet,
sämtliche zur Verteidigung / Vertretung
sachdienlichen Handlungen, insbesondere
gegenüber der Presse, Ärzten und
Sachverständigen vorzunehmen sowie
Informationen auszutauschen. Hierzu werden
Dritte, insbesondere Behörden und
Krankenkassen, gegenüber dem Beauftragten
auch von ihrer Verschwiegenheitspflicht
entbunden, soweit es um die Verfolgung der
Kosten des Beauftragten gegen den
Auftraggeber geht. Darüber hinaus ist es dem
Rechtsanwalt ausdrücklich gestattet, die
Informationen, über das Mandatsverhältnis
hinaus zu speichern und zu verwerten. Auch
der Gesprächsmitschnitt im Telefonat oder im
persönlichen Gespräch, seine Speicherung und
Verwertung ist dem Beauftragten ohne jeweils
ausdrücklichen Hinweis gestattet. Der
Auftraggeber erklärt sich - sofern möglich - mit
einer Kommunikation per Fax, SMS und / oder
Email mit dem Beauftragten einverstanden. Es
wird der Hinweis gegeben, dass der Inhalt
einer Email technisch leicht für unberechtigte
Dritte lesbar ist.
12) Der Auftraggeber erklärt, dass für ihn keine
Betreuung oder ähnliche gesetzliche Regelung
besteht. Er bestätigt sogleich, dass der
beauftragte Rechtsanwalt zur Abklärung dieser
tatsächlichen Umstände insbesondere Fragen
zur räumlichen und zeitlichen Orientierung
gestellt hat. Auf mündliche Rückfrage
bestätigte der Auftraggeber, dass er des
Lesens kundig ist, alle Bedingungen gelesen
und - ggf. nach Rückfrage - auch von ihrem
Inhalt und ihrer Tragweite her verstanden hat.
13) Der Auftraggeber erklärt, dass er innerhalb
der letzten 3 Jahre keine eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat bzw. zu dieser
angehalten wurde und weder im In- noch im
Ausland ein Insolvenz- oder diesem
gleichwertiges Verfahren durch ihn oder eine
gegenwärtig oder vormals von ihm
(mit)vertretene juristische Person anhängig ist.
Die in den jeweiligen Aufträgen erbrachten
Leistungen sind urheberrechtlich geschützt;
außerhalb der mit dem Auftraggeber
vertraglich vereinbarten Nutzungsrechten ist
ihre mehrfache Verwendung, ihre
Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte
sowie die Mitteilung ihres Inhaltes, auch
auszugsweise, nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung des Beauftragten gestattet.
14) Der Auftraggeber hat ein Doppel der
Mandatsbedingungen erhalten.
15) Änderungen und Ergänzungen dieser
Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Die etwaige
Rechtsunwirksamkeit einer einzelnen
Bestimmung dieser Bedingungen zieht nicht
die Unwirksamkeit der Bedingungen im
Übrigen nach sich. Für eine unwirksame
Bedingung ist eine neue zu finden, die der
unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am
nächsten kommt
.
Kiel / Lübeck / Hamburg, den ___.___._____
_____________________________
(Unterschrift der/s Auftraggeber/in/s)
__________________________
(Unterschrift des Beauftragten)
Wertgebühren- und Abrechnungshinweis
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe,
Königweg 20 24103 Kiel weist vor Aufnahme
des Mandats darauf hin, dass sich die zu
erhebenden Gebühren - mit Ausnahme des
Straf- und Bußgeldrechts - sofern keine
vermögensrechtlichen Positionen ebenfalls
Gegenstand des Auftrags sind - nach dem
Gegenstandswert richten, wenn keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass in
außergerichtlichen Angelegenheiten auch
Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen
vereinbart werden können, die niedriger sind
als die gesetzlichen Gebühren.
Zugleich erfolgt der Hinweis, dass die
vereinbarte oder diesseits als angemessen
bestimmte Vergütung vom etwaigen
Rechtsschutzversicherern oder sonstigen
Dritten möglicherweise nicht oder nicht in
voller Höhe aufgrund einer außergerichtlichen
Zahlungsaufforderung übernommen wird, so
dass eine Klage geboten sein könnte.
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